Die Tiroler Heimanwaltschaft ist für die Bewohner und Bewohner*innen und deren Angehörige in den Altenwohn- und Pflegeheimen, für Beratung und Auskünfte, Beschwerden und Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten, zuständig. Laut Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz kann die Heimanwältin Sprechtage außerhalb von Innsbruck abhalten. Ich plane daher in jedem Altenwohn- und Pflegeheim einen Sprechtag abzuhalten. Allfällige Terminwünsche sind mit der Heimleitung zu vereinbaren bzw. zu koordinieren.
Elvira Havei
Tiroler Heimanwältin